Wenn der Geocache zum Geomüll wird – Was tun?

Ja das Thema Geomüll ist nicht neu; es gibt dazu gefühlt eine Million Blog-, Foren-, und Podcast-Beiträge. Daher möchte ich nicht den Zeigefinger erheben sondern auf die Praxis eingehen.

 

Was ist Geomüll?

Zuvor möchte ich jedoch Geomüll definieren. Im Wiki von  Opencaching.de wird es sehr gut erklärt:

„Als Geomüll bezeichnet man alle Überreste, die nach Archivierung eines Caches an ihren Orten verbleiben. Dies verstößt gegen den Naturschutz und gegen die Opencaching.de-Nutzungsbedingungen.

Bei normalen Caches handelt es sich dabei meist um die Cachebehälter, welche einfach in ihrem Versteck belassen werden, ohne sich ums Aufräumen zu kümmern.

Mehr Geomüll fällt bei Multicaches an. Es müssten alle Stationen, inklusive des eigentlichen Cachebehälters, entfernt werden, was jedoch nicht immer geschieht. Dadurch kann es beispielsweise passieren, dass ein Geocacher, der einen (aktiven) Multicache sucht, an einer Station auf die alten Koordinaten trifft, in der Annahme, es handle sich um die richtigen. Er findet dann im schlimmsten Fall den bereits archivierten Cache, in der Annahme, er habe den aktiven gefunden. Wenn es dann einen aufmerksamen Eigentümer gibt, der die Einträge in das physische Logbuch mit den Logbucheinträgen online vergleicht, kann es zu Komplikationen zwischen dem Eigentümer und dem Cacher mit dem „falschen Fund“ kommen.

Dieses Beispiel zeigt, dass es für alle Beteiligten nützlich ist, die Überreste seiner Caches zu entfernen (wenn es nicht anders geht, kann man auch jemanden Hilfsbereiten suchen, der dies übernimmt).“

https://wiki.opencaching.de/index.php/Geom%C3%BCll

 

Ich habe (vermeintlichen) Geomüll gefunden…

Vor kurzem erhielt ich die Mail eines Geocachers der spasseshalber auf dem Neckar entlang der archivierten T5-Paddelrunde paddelte .

Zur Erinnerung: Diese T5-Paddelrunde hieß  Paddeln bis zum Umfallen und wurde am 10.Januar 2019 durch das Geocaching HQ aufgrund fehlender Erlaubnis archiviert.

Der Geocacher der nun auf dem Neckar die Koordinaten anfuhr konnte einige der zurück gelassenen PETlinge  einsammeln und so den Uferbereich des Neckars von Geomüll befreien.

Geomüll
Geomüll entsteht aber auch unbeabsichtigt vom Owner dadurch, dass die Plastikdose durch Tiere kaputt gemacht wird (Wildschweine, Vögel, etc.), einfach durch die Alterung spröde wird und kaputt geht oder schlicht und ergreifend nicht als Geocache taugt, wie zB

Geomüll Geomüll

 

Geomüll Geomüll

 

Geomüll
Geomüll

 

Rechtliches

Grundsätzlich kann jeder der Natur etwas Gutes tun und Müll entsorgen – was aber wenn es kein Müll ist?  Genau damit musste sich ein Gericht beschäftigen und kam 2013 zu  dem Urteil:

„1. Wer einen außerhalb des ursprünglich vorgesehenen Verstecks befindlichen, deshalb besitzlosen Geocache an sich nimmt und weg bringt, hat als Finder die Pflicht zur Verwahrung. Diese Pflicht wird verletzt, wenn statt dessen der Geocache an einem beliebigen, vom Finder als geeignet angesehenen Ort wieder abgelegt und seinem Schicksal überlassen wird.

2. Im Fall der – vom Finder zu widerlegenden – vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet sodann der Finder für Schäden infolge einer anschließenden Beschädigung oder Zerstörung des Geocache durch Unbekannte. Auch im Fall einer Unkenntnis des Finders von seiner Verwahrungspflicht liegt insoweit grobe Fahrlässigkeit nahe. Denn im Regelfall muss sich dem Finder aufdrängen, dass er eine nicht ganz wertlose fremde Sache, die er an sich genommen hat, nicht nach Gutdünken an einem ihm hierfür zweckmäßig erscheinenden Ort wieder ablegen darf. …“

Quelle: LG Heidelberg, Urteil vom 04.03.2013 – 5 S 61/12

Im vorliegenden Fall musste der beklagte Jäger sogar 1.114,84€ + Zinsen an die klagende Geocacherin bezahlen UND den Großteil der Rechtskosten tragen. Um den ganzen Fall zu lesen –> hier klicken <–  und nach unten zu „Gründe“ scrollen.

 

Meine  Empfehlung … ohne Gewähr, ohne Garantie, ohne Rechtsanspruch

Dies ist nun auch der Grund, weshalb ich den Namen des Geocachers nicht nenne der den Geomüll am Neckar einsammelte. Mir wurde von „einer kreativ loggenden Sockenpuppe“ in der Vergangenheit bereits mit „Rechtsmitteln“ gedroht; das möchte ich diesem Geocacher ersparen, denn es könnte die selbe Person betreffen :peitsche:

Grundsätzlich kann aber jegliches entfernen eines Geocaches richtig teuer werden – wenn man vom Owner tatsächlich angezeigt wird. Daher habe ich mir folgende Vorgehensweise angewöhnt – leider geht es heute anscheinend nicht mehr anders:

    • Ich fotografiere den  Zustand des vermeintlichen Geomülls direkt vor Ort (mit dem entsprechenden Outdoor-Hintergrund). So kann ich dokumentieren, dass der Geocache bereits kaputt (oder in gutem Zustand) war als ich ihn an mich genommen habe; so bin ich meiner Sorgfaltspflicht nachgekommen.
    • Dann packe ich den Geomüll ein und nehme ihn mit nach Hause.
    • Zu Hause kommt der Geomüll in einen Karton im Keller und ich schreibe den Owner der im Listing steht über das Kontaktformular an; so komme ich meiner Verwahrungspflicht nach.

     

    Wie lange muss ich warten bis ich den Geomüll entsorgen kann?

    In § 965 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)  wird die Anzeigepflicht des Finders geregelt (also das Melden des Fundes):

    „(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

    (2) 1Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    2Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht…“

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__965.html

    Bereits eine 3L-Lock&Lock-Dose kann die 10€-Grenze übersteigen.  Beim PETling für 1,50€ + 0,50€ für das Logbuch ist es eher unwahrscheinlich, ausser es befindet sich eine Mini-Coin im PETling. Werden allerdings 6 PETlinge inkl. 6 Logbücher eines (Power)Trails eingesammelt und alle „gehören“ dem selben Owner kann die 10€-Grenze auch wieder überschritten werden.

     

    Und wenn man es (wie in Deutschland üblich) ganz genau nehmen muss, hilft Wikipedia beim Fundrecht weiter:

    „Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder Eigentum an der Sache, wenn ihm bis dahin weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich dieser bei der Behörde gemeldet hat (§ 973 Abs. 1 BGB). Ist der Wert der Sache jedoch geringer als 10 €, so beginnt die 6-monatige Frist bereits mit dem Tag des Fundes. Allerdings muss der Finder noch drei Jahre lang das Erlangte nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben.“

    Auch hier gibt es keine eindeutige Aussage ob Geomüll nach 6 Monaten oder nach 3 Jahren entsorgt werden kann…

    Wichtig ist, dass der Owner (Eigentümer) über das Kontaktformular angeschrieben wird und diese Kontaktaufnahme (=Anzeige der Mitnahme) dokumentiert wird. Wer dann den Geomüll noch 3 Jahre aufbewahrt, bekommt zwar einen vollen Keller, aber sehr wahrscheinlich keine juristischen Probleme…

     

    !!! Alle Angaben ohne Gewähr und ohne jeglichen Rechtsanspruch – ich  bin kein Jurist !!!

     

    Eine öffentliche Geomüll-Liste

    findest du unter:

    https://www.geocaching.com/plan/lists/BM3H57M?sort=name&sortOrder=asc&skip=0&take=200

     

    Und auch die FTF-Schlichtungsstelle (ob sie sinnig ist oder nicht sei dahingestellt) nimmt sich der Problematik Geomüll an.

     

 

12 Replies to “Wenn der Geocache zum Geomüll wird – Was tun?”

  1. Was wäre den, wenn nun jemand eine Anzeige wegen „Umweltverschmutzung“ oder „Illegalem Müllabladen“ machen würde. Es wäre ja nirgends eine Cache eingetragen und somit wäre auch jedilche Berechtigung das der (Cache) genau da liegt (oder hängt) verloren? Gibt es dazu ein Urteil?

  2. Oh, oh. Das im Artikel zitierte Urteil, bei dem ein Jäger zu Schadenersatz verurteilt wurde, hat nichts, aber rein gar nichts mit dem Thema GeoMüll zu tun. Dieses Urteil immer wieder heranzuziehen ist genauso unsinnig wie das Urteil vom Landgericht Hamburg vom 12. Mai 1998, um sich der Haftung bzgl. Links zu entziehen.

    1. ich stimme dir bedingt zu
      Im Urteil wurde ein Geocache zerstört oder zerstört vorgefunden. Auf dieses Urteil können sich aber alle weiteren Streitigkeiten und Probleme beziehen. Ich bin kein Jurist und gehe in der heutigen Zeit in der jeder alles und jeden verklagen kann vom Schlimmsten aus.

      Trotz allem gibt es bei Fundsachen diverse Pflichten und die habe ich auch aufgezeigt. Ob ein „vergessener“ Geocache eine Fundsache ist oder einfach nur Müll kann und will ich nicht sagen…

      1. Nein, auf das Heidelberger Urteil kann man such nicht beziehen. Es war eine Einzelfallentscheidung und hat keine grundsätzliche Bedeutung. Das ist auch der Grund warum keine Revision zugelassen wurde.

      2. Der Jäger hat sich schadenersatzpflichtig gemacht, weil er den gefundenen Geocache am Wegrand abgestellt und ihn dadurch der potenziellen Beschädigung ausgesetzt hat. Das ist dann ja auch eingetreten.

        § 965 Abs. 1 BGB dient hier lediglich als Begründung für das entstandene gesetzliche Schuldverhältnis (siehe Urteilsbegründung Nr. 45).
        Die Verurteilung zum Schadenersatz ergibt sich aus § 966 Abs. 1 BGB (Verwahrungspflicht).

        Übrigens kann man nicht einfach mal wegen allem und jedem klagen. Dafür braucht es schon eine Rechtsgrundlage. Im Zweifel hilft natürlich ein Jurist des Vertrauens (und gegen Honorar) :lachen3:

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