Polizei beendet Brückenklettern… zur Sicherheit

Der Großraum Aalen kommt nicht zur Ruhe. Nun wurde die Polizei in Abtsgmünd mal wieder von einem besorgten Bürger Zeugen alarmiert.

Der Grund: Am 13.03.2018 kurz vor 18 Uhr „hangelten“ sich 3 Personen an einer Holzbrücke entlang. Als die Polizei eintraf „hing eine Person mit Seilen und Karabinerhaken gesichert unter der Brücke“. Die drei erklärten natürlich der Polizei den Grund ihres Brückenkletterns mit Geocaching; wer klettert auch sonst unter Brücken herum  :whistle:  Die Polizisten waren bestimmt erleichtert, dass es nur Geocacher waren und keine Sprayer oder gar Attentäter.

„Um die öffentliche Ordnung und vor allem die Sicherheit der drei Männer zu gewährleisten, wurden sie aufgefordert, den unter der Brücke hängenden Mann wieder sicher an Land zu bringen und ihre Suche – zumindest an diesem Ort – zu beenden.“

Quelle: http://www.schwaebische-post.de/1654941/

Was ich jedoch nicht verstehen kann, warum musste das Klettern abgebrochen werden? Im Bericht steht doch, dass der Mann gesichert war. Wäre es nicht möglich gewesen zumindest den Kletterer noch das Logbuch signieren zu lassen? Denn generell verboten ist das Brückenklettern nicht; eine Brücke darf betreten werden. Abseilen oder erklettern wird im Gesetz (noch) nicht geregelt und solange die Brücke nicht beschädigt wird oder der Verkehr nicht beeinträchtigt wird ist es nicht ausdrücklich verboten. Zumal es keine hohe Brücke zu sein scheint, denn der Beschreibung nach könnte es sich um GC3VCFA oder GC7GFNB handeln. Aber wenn die Polizei sagt „heute ist erstmal Ende“ ist es so. Mal schauen wie es weitergeht, ich beobachte beide Listings.

Wir wurden auch schon beim Brückenklettern beobachtet; das lässt sich ja nicht vermeiden. Aber bisher haben uns die Passanten direkt angesprochen, wir erklärten es mit Brückenkontrolle und das Thema war erledigt. Aber heute scheint es so, dass bei allem erstmal nach der Polizei gerufen werden muss.

Brückenklettern Brückenklettern

 

2 Replies to “Polizei beendet Brückenklettern… zur Sicherheit”

  1. Es gibt mehrere Gründe, weshalb die Polizei da einschreiten und auch Bussgelder verhängen kann – auch wenn ein Verbot des „Brücken bekletterns“ so wörtlich in keinem Gesetz auftaucht

    Da wären z.B. (einfach mal googeln):
    – Überschreitung des Gemeingebrauchs
    – Störung der öffentlichen Ordnung
    – Belästigung der Allgemeinheit (alias „Grober Unfug“)

    Zudem gibt es noch diverse örtliche Verordnungen, die so etwas verbieten können.

    Beispiel: Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover – dort heisst es: „In den öffentlichen Anlagen ist es verboten, […] Laternen, Lichtmasten, Denkmäler und Brunnen zu erklettern“

    Alle genannten Tatbestände sind Ordnungswidrigkeiten, d.h. die Polizei muss nicht (im Gegensatz zu Straftaten) einschreiten; sie KANN dies nach pflichtgemässem Ermessen tun.

    Und wenn die Polizei da „was tut“, gäbe es Möglichkeiten, gerichtlich dagegen vorzugehen. Macht nur so gut wie keiner – wäre allerdings mal interessant, in welche Richtung die Rechtsprechung da tendiert. Überhaupt gibt es ja sehr sehr wenig Rechtsprechung rund ums Geocaching – okay, ist halt auch Neuland…

    Ergo: Wir werden es wohl nie erfahren, ob das Brückenklettern nun „okay“ ist oder nicht.

  2. Hier gibt es mindestens zwei Kletterdosen an Brücken, an denen jemand erwischt wurde und festgestellt wurde, daß das Klettern dort nicht illegal ist.
    Ich habe aber auch schon Cacher getroffen, die ein Verwarngeld zahlen mußten, weil sie an einer Brücke geklettert sind. Mit der Zahlung wurde eine Anzeige abgewendet, es wurde also nicht geklärt, ob es verboten ist oder nicht.

    Aber ganz unabhängig vom Juristischen: als ich vor mehr als etwas 15 Jahren mit Geocaching angefangen habe, galt die (ungeschriebene) Regel: verhalte Dich unauffällig!

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