Produkt-Werbung in meinem Blog

Auch ich erhielt ungefragt ein kostenloses Ansichtsexemplar, Muster oder wie man es auch nennen mag des Geocoin-Sammelalbums das gerade durch die Geocaching-Welt geistert.

Warum verschenken Unternehmen (neue) Produkte

Ganz klar: Um den Bekanntheitsgrad zu steigern. Der Geldbeutel sitzt lockerer, wenn man das Produkt schon bei jemandem gesehen hat, den/die man für seriös hält; das kann natürlich auch (m)ein Blog sein :rose: .

Bei dem mir vorliegenden Anschreiben handelt es sich um jene klassische Bitte der Produkt-Werbung:

Ich als Blogger bekomme ein Produkt geschenkt, egal ob und wie ich darüber berichte. Meist fallen bei einem solch‘ lockeren Angebot auch bei schlechten Produkten die Berichte deutlich besser aus und das Produkt verkauft sich dann auch besser.

verkauft sich dann auch besser… Bin ich nun bereits jemand der Einfluss auf Kaufentscheidungen nimmt – also ein Influenzer? Ich doch nicht :totlachen: oder doch :fragen2: Kann ich als Blogger ein Geschenk einfach so annehmen, auch wenn mir die Intention hinter dem Geschenk ersichtlich ist?

 

Blogger Geschenke … Versteuern

Also bemühe ich die Suchmaschine meines geringsten Misstrauens und gebe „Blogger+Geschenke“ ein. Die Suchmaschine zeigt mir dazu einen dritten Begriff an: versteuern  :unsure:

Also gehe ich der Suche nach und lese und lese und lese… Bislang habe ich mich mit dem Thema „Steuern“ im Zusammenhang mit (m)einem Blog nicht befasst – warum auch; der Blog kostet mich schließlich Zeit und (Hosting)Gebühr. Mein Lohn? Spaß am fertigen „Produkt“  :mail:

Über einen Punkt bin ich jedoch gestolpert: Sachgeschenke an Blogger werden beim Finanzamt als geldwerter Vorteil angesehen und müssen versteuert werden.

In diesem konkreten Fall bedeutet es, schreibe ich über das Sammelalbum und behalte es anschließend, ist es eine bezahlte Produkt-Werbung. Das „behalten der Sache“ gleicht einem Honorar (also einer Einnahme) und muss am Jahresende als geldwerter Vorteil versteuert werden (egal ob es im Anschreiben als „kostenloses Muster“ etc. genannt wird) – und zwar mit dem (ortsüblichen) Anschaffungspreis.

Das würde bedeuten, ich müsste für ein 20€-Album das mir nicht einmal gefällt bei einem Steuersatz von 30% dieses mit 6€ in meiner nächsten Lohnsteuererklärung „bezahlen“ :erschrecken: .

Ich bin kein Steuerberater, glänze mit gefährlichem Halbwissen und möchte daher nicht zu sehr ins Detail gehen. Aber nach der Lektüre von unternehmen-steuer.de habe ich beschlossen:

 

Produkt-Werbung in meinem Blog

Bitte schickt mir keine Muster, Geschenke, Ansichtsexemplare, Rezensionsexemplare, etc. Idealerweise wird bei mir bereits die Paketannahme verweigert oder „der Versender“ bezahlt die Rücksendekosten. Das Ergebnis bleibt das selbe: Außer Spesen nichts gewesen…

Zudem steht schon immer in meiner Datenschutzerklärung:

„Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen […] vor.“

Dieser Blog ist und bleibt ein rein privates Projekt!

2 Replies to “Produkt-Werbung in meinem Blog”

  1. Geschenke an Partner oder Blogger mit einem Wert bis 35 EUR

    Geschenke, die einen Wert bis 35 Euro haben, stellen steuerlich keine großen Probleme dar. Der Schenkende macht diese Ausgaben als Betriebsausgaben steuerlich komplett geltend, allerdings musst er jedes Geschenk / Album genau einem Empfänger zuordnen. Es genügt, wenn er an seine Abrechnung einen Beleg für seine Ausgaben mit einer Liste der Empfängern anhängt.

    Dieses Geschenk ist somit Steuerfrei für den Beschenkten. Anders sieht es aus, wenn es mehrere Geschenke von ein und dem selben Schenkenden gibt, dann werden die einzelnen Geschenke aufgerechnet. Dies könnte zum Problem werden.

    Dann müsste der Schenkende einen pauschalen Steuersatz von 30% des Kaufpreises + Kirchensteuer + Solidaritätszuschlag abführen und mich darüber in Kenntnis setzen. Dann müsste ich auch nichts zusätzlich zahlen.

    Ich denke jedoch, dass ich nicht noch mehr Sammelordner bekomme und ich mit meinem Blog zumindest nicht über die jährliche Grenze von 410 € Gewinn komme. Die Hostinggebüren müsste ich hiervon jedoch auch noch abziehen. Aber soooo erfolgreich dürften wohl nur die wenigsten von uns Nieschenbloggern sein oder?

    1. Da gehen die Meinungen auseinander.

      Der „Fachmann“ mit dem ich gesprochen habe, sagte die 35€-Regelung gelte nicht für private Blogger, sondern für Geschäftsfälle bei denen ein Geschäfts- bzw. Vertragsverhältnis bestehen würde. Würde ein Blogbeitrag als Geschäftsverhältnis angegeben werden damit die 35€-Regelung gelte, müsse der Blogger seinen Blog als Gewerbe anmelden, mit allen Konsequenzen die diese nach sich zieht.

      Wäre es ein Blog der „nicht auf Gewinn ausgerichtet ist“, gelte alles unter 10€ als steuerfrei und der Zirkus der Versteuerung mit der pauschalen Lohnsteuer von 30% zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag begänne bereits ab einem Geschenkwert von 10,00€.

      Das deckt sich auch mit dem was ich auf https://unternehmen-steuer.de/blogger-steuern/ gelesen habe. Aber wie gesagt – ist alles im Konjunktiv, ohne Gewähr und lässt viel Interpretationsspielraum. Letztendlich darf/muss jeder für sich entscheiden; und das mache ich damit, dass ich generell NEIN dazu sage :winken:

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