Foto im Wald besser im Rucksack lassen

Es ist nicht zu glauben: Im Großraum Dillenburg wird ein Naturfotograf angezeigt, weil er einen Hirsch fotografierte…

Im September diesen Jahres wollte ein (örtlich nicht unbekannter) Naturfotograf im Fischelbacher Wald die Hirschbrunft mit seinem Fotoapparat dokumentieren. Schlecht war in dieser Situation, dass „ein geführter Gast“ mit einem (örtlichen) Jäger exakt dort im Hochsitz ansaß.

Darauf ob der Fotograf nun schneller als der „geführte Gast“ schoss wird nicht eingegangen; Fakt ist, der Hirsch sprang davon und „der geführte Gast kam nicht zum Schuss“.

Herrlich – nur über den letzten Satz der örtlichen Presse könnte man Bände füllen. Allerdings ist die Wahrheit dahinter nicht ganz so lustig: Es bezahlen Hobby-Jäger dafür, dass sie in den heimischen Wäldern Wild erlegen dürfen. Muss dies wirklich sein? 2012 schoss Juan Carlos „auf Safari“ einen Elefanten und die Welt hat aufgeschrien… In unseren Wäldern werden solche „Safaris“ angeboten und es ist OK, weil es sich nicht um Elefanten handelt und es nur Hirsche, Rehe, Füchse und Wildschweine betrifft???

Ja – es stimmt; ich habe keine Ahnung von irgendwelchen Abschuss-Gesetzen. Es dürfen sich Jäger und Aushilfsjäger gerne im rechtlichen Rahmen austoben. Was ich aber nicht gut finde ist, dass der Naturfotograf vom „Geschäftsführer der Rentkammer Wittgenstein“ angezeigt wurde, mit der Begründung sich „durch den Bestand von Baum zu Baum auf den Brunftschrei eines Hirsches angepirscht habe…“

Grundlage der Anzeige ist der Paragraf 19a des Bundesjagdgesetzes in dem verboten ist  „Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.“

Frei nach Atze Schröder: „Ja Ne; Is‘ Klar“

Das Bild eines Tieres zu schiessen gefährdet und bedroht den Bestand mehr, als das Aufsuchen des selben Ortes mit der Absicht eines Abschusses durch einen Gast der mehrere Tage in einer Unterkunft gebucht hat, die ansässige Wirtschaft zudem durch Restaurantbesuche und mehr unterstützt hat…

Natürlich gibt es auch hier eine zweite Seite der Medaille. Da der Fotograf anscheinend „ständig stört“ kann es gut sein, dass er sich als „Retter des Wildes“ aufspielen möchte und ganz bewusst gegen die Jäger vorgeht. Ein solches Verhalten ist jedoch nicht im Sinne unseres „Waldklimas“, denn so traurig es auch ist; Jäger müssen mit Abschüssen dafür Sorge tragen, dass die „Harmonie im Wald“ erhalten bleibt. Und ich kann mit Fug und Recht sagen: Ich bin froh, dass ich keine Tiere schiessen muss um in einem Wald wandern gehen zu können, in dem das Gleichgewicht weitgehendst hergestellt ist.

Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass im vorliegenden Fall Befindlichkeiten gestört wurden (vermeintlicher Tierschutz vs Tourismus); und diese Störung der Befindlichkeiten kann nur in einem persönlichen und neutralem Gespräch behoben werden.

Traurig ist nur, dass ein Gericht zur Lösung beauftragt werden musste…und das Ergebnis schon jetzt fest steht: Lass deinen Fotoapparat im Rucksack!

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